Kaspersky-Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bezüglich des Antrags auf Einstweilige Anordnung

Folgend finden Sie die Stellungnahme von Kaspersky zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bezüglich des Antrags auf Einstweilige Anordnung:


"Kaspersky sieht sich in seiner Rechtsposition durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bestärkt. Zwar hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. April in Bezug auf die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesprochene Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, da das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei. Das Verwaltungsgericht sei, so das Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist.

Kaspersky erwägt nun eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen.

Wir werden unsere Partner und Kunden weiterhin von der Qualität und Integrität unserer Produkte überzeugen und hoffen auf eine Rückkehr zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem BSI, um die Cybersicherheit und Resilienz in Deutschland und Europa zu stärken."

12. Juni 2022, von Markus 'Markus S.' Schaffarz

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